Maskenpflicht im Unterricht

Sehr geehrte Eltern,

 

die Ausweitung der Maskenpflicht auf die Unterrichtsstunden sorgt vielfach für Verunsicherung. Häufig wird der Wunsch an uns herangetragen, das Kind mit einem Attest von der Maskenpflicht zu befreien. Diesen Wunsch können wir nicht erfüllen.  Es gibt quasi keine Erkrankung bei der das Tragen einer leichten Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich oder gar gefährlich ist. Jedes Kind kann eine Maske tragen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit dieser Maßnahme und unterstützen Sie es bei der Auswahl einer geeigneten Maske. Unserer Erfahrung nach funktionieren die medizinischen Einmalmasken („chirurgische Masken“) am besten. Es gibt natürlich Kinder, die z.B. wegen einer geistigen Behinderung, eine Maske nicht tolerieren und immer wieder abziehen. Sie wollen es nicht und haben nicht die Einsichtsfähigkeit, es zu verstehen.  Das ist aber auch keim medizinsicher Grund und daher kann es auch für diese Fälle kein ärztliches Attest geben. Hier muß man mit dem gesunden Menschenverstand nach Lösungen suchen.

Begleiten Sie Ihr Kind positiv durch diese Zeit voller Einschränkungen und Unannehmlichkeiten, dann wird es auch das Maskentragen im Unterricht gut überstehen. Bleiben Sie gesund.

 

Ihr Team der Praxis Dr. Stechele/ Dr Käfer