Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Information zur Quarantäne

Diese Fragen müssen Sie bitte direkt mit dem Gesundheitsamt klären:

  • Dauer der Quarantäne
  • Wann und wie oft ein Abstrich erfolgen soll
  • Wer getestet werden muß

Information zur Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Sollte Ihr Kind wegen Kontakt zu einer Corona – positiven Person in Quarantäne sein oder Schule/ KiTA geschlossen, besteht folgende Regelung:

Arbeitnehmer:  Wenn Sie zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben müssen besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Der Arbeitgeber benötigt den Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes. Er kann dann Zuschüsse beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg beantragen

Selbständige: Sie können selber Zuschüsse wegen Verdienstausfall beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg beantragen

Weitere Informationen:

www.ifsg-online.de