Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Was bedeutet die Einführung der eGK für Sie?

Wichtig: Ab 2015 zwingt der Gesetzgeber uns und Sie zur Verwendung der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Das bedeutet, eine gültige eGK muß bei der Vorstellung vorliegen.Ohne Karte können wir nur Privatrezepte ausstellen. Liegt nach 10 Tagen die eGK nicht vor, sind wir verpflichtet Ihnen eine Privatrechnung zu schreiben. Wir bedauern dieses Vorgehen, das uns vom Gesetzgeber so vorgeschrieben wird. Bringen Sie also bitte Ihre eGk zum Termin immer mit, Sie ersparen sich und uns damit jede Menge Aufwand und Ärger.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier (Infoblatt der Kassenärztlichen Vereinigung)